Der Fachanwalt für Familienrecht
Voraussetzung für den "Fachanwalt Familienrecht" ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse so wie umfangreicher praktischer Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Familienrechtes. Der Anwalt muss bereits mehrere Jahre als Anwalt zugelassen sein, um die Zusatzqualifikation erwerben zu können.
In mehrwöchigen Fachlehrgängen zugelassener Fortbildungsinstitute und deren Abschluss durch das sogenannte „Dritte Staatsexamen“ erwirbt der Anwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“. Auch an das Familienrecht angrenzenden Rechtsgebiete wie das Erbrecht, das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht werden in die Lehrgänge zum Fachanwalt für Familienrecht mit einbezogen.
Sowohl Rechtsanwältin Cornelia Frech, als auch Rechtsanwalt Heinrich Kill sind berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.
Zur Gewährleistung seiner überdurchschnittlichen Qualifikation gegenüber seinen Kollegen ohne Fachanwaltschaft, muss der "Fachanwalt Familienrecht" jährlich gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er an Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Mindestens 10 Stunden im Jahr muss daher der "Fachanwalt Familienrecht" Fortbildungsveranstaltungen besuchen und entsprechende Belege qualifizierter Fortbildungsinstitute bei seiner Rechtsanwaltskammer einreichen. Andernfalls kann ihm die Fachanwaltsbezeichnung aberkannt werden.